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für Patienten & Ärzte
Hier im Servicebereich können Patienten und Ärzte verschiedene Dokumente und Formulare zur weiteren Verwendung herunter laden.
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Dieses Formular bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung nach §43 Satz 1 Nr 2 SGB V. Es enthält wichtige Informationen für Ärztinnen und Ärzte (z.B. dass die Ernährungsberatung und -therapie budgetneutral ist) sowie Empfehlungen für Patientinnen und Patienten (z.B. über die Erstattung der Beratungskosten). Dieses Formular muss Ihr Arzt / Ihre Ärztin ausfüllen, wenn die Beratungskosten von der Krankenkasse erstattet werden sollen.
Kostenvoranschlag Ernährungstherapie für Ihre Krankenkasse
Möchte Ihre Krankenkasse vor der Beratung einen Kostenvoranschlag haben, rufen Sie mich bitte unter 02206 9329 113 an oder schreiben Sie mir eine Mail unter info@ernaehrungstherapie-quade.de. Um den Kostenantrag zu erstellen benötige ich Ihren Namen, Adresse und Ihr Geburtsdatum. Außerdem enthält der Kostenantrag auch ein Stichwort zur Diagnose, z.B. Adipositas oder Nahrungsunverträglichkeiten.
Präventive Ernährungsberatung nach § 20 Abs. 5 SGB V (verhaltensbezogene Primärprävention) ist grundsätzlich bezuschussungsfähig – bis zu 36 Einheiten pro Kalenderjahr zur Förderung Ihrer Gesundheit. Bitte erfragen Sie die genauen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
Kontaktdaten
Dr. Reinhild Quade / Dr. Jörg Quade
Praxis für Ernährungstherapie & -beratung
Oberhaus 1
53797 Lohmar, OT Honrath
Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns an.
Telefon
+49 (0) 2206 9329 113
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